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BGH, 10.09.2001 - II ZR 381/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Sammeln von Anlagegeldern - Treuhandvertrag - Gesamtschuldner - Zustandekommen einer GbR - Gesellschaftsvertrag - Gemeinsamer Zweck - Kapitalbeteiligung - Beibringungsgrundsatz - Duldungsvollmacht - Anscheinsvollmacht
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705
Haftung für verlorene Kapitalanlagebeträge; Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Stade, 17.03.1998 - 3 O 243/97
- OLG Celle, 27.05.1999 - 22 U 106/98
- BGH, 10.09.2001 - II ZR 381/99
- BGH, 10.09.2001 - II ZR 380/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.2000 - XI ZR 55/99
Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht
Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 381/99
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Geschäftsgegner die den Rechtsschein einer Vollmacht begründenden und dem Vertretenen zurechenbaren Umstände im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gekannt, auf den Rechtsschein vertraut hat und dieses Vertrauen für seine geschäftliche Entschließung ursächlich geworden ist (BGH, Urt. v. 14. März 2000 - XI ZR 55/99, BGHR BGB § 167 - Anscheinsvollmacht 9 m.w.N.). - BGH, 09.11.1989 - VII ZR 200/88
Einziehung von Zahlungen einer Arge über ein eigenes Geschäftskonto eines …
Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 381/99
Eine Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn ein zum Handeln in fremdem Namen nicht Befugter während einer gewissen Dauer und wiederholt für den Geschäftsführer als Vertreter aufgetreten ist, der Geschäftsführer dieses Verhalten kannte und nicht dagegen eingeschritten ist, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre (BGH, Urt. v 9. November 1989 - VII ZR 200/88, BGHR BGB § 167 - Duldungsvollmacht 1 m.w.N.), und der Geschäftsgegner seinerseits das Verhalten des Vertreters sowie dessen Duldung durch den Geschäftsherrn zur Zeit der Vornahme des Geschäfts gekannt und er diese Duldung dahin gewertet hat und nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte werten durfte, daß der als Vertreter Handelnde Vollmacht habe (…MünchKomm.-Schramm, BGB 3. Aufl. § 167 Rdn. 36 m.w.N.). - BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96
Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …
Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 381/99
Dieser Rechtsgrundsatz greift aber in der Regel nur dann, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung eines Dritten schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit und Dauer ist (BGH, Urt. v. 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1855 m.w.N.). - BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88
Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des …
Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 381/99
Die Feststellung des Berufungsgerichts, es sei ein Gesellschaftsvertrag zustande gekommen, verstößt daher gegen den Beibringungsgrundsatz, wonach das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde legen darf, welche die Parteien vorgetragen haben (BGH, Urt. v. 28. März 1989 - VI ZR 292/88, NJW 1989, 3161, 3162). - BGH, 16.10.1997 - IX ZR 10/97
Wiederholung einer Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 381/99
Deshalb hätte das Berufungsgericht den Zeugen B. erneut anhören müssen (BGH, Urt. v. 16. Oktober 1997 - IX ZR 10/97, BGHR ZPO § 398 Abs. 1 - Ermessen 28 m.w.N.).